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Der neue aws Fördercall für Digitalisierung mit Nachhaltigkeit!

Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind Bestrebungen unserer heutigen Zeit. Änderungen, die die fortschreitende Digitalisierung spürbar und unaufhaltsam mit sich bringt, sind in vielen Lebensbereichen deutlich spürbar – insbesondere in der Wirtschaft.
 
…doch wie stehen digitale Technologien und nachhaltige Entwicklungen in der Ökologie und im Sozialen zueinander? Was bedeutet Nachhaltigkeit?
International wurden die sogenannten Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, kurz SDGs, als Rahmen definiert.
 
Diese spiegeln das globale Verständnis für die Bewältigung der größten Herausforderungen der Menschheit, einschließlich Armut, Ungleichheit und Umweltzerstörung wieder.
 
Der Call fördert Digitale Produkt und –Dienstleistungsinnovationen, die an einer Zielerreichung der SDGs mitwirken.
 
Reichen Sie Ihr Vorhaben bei der aws ein! Unsere Förderung für Ihre Digitale Innovation: von der Software, über die Hardware, vom App bis zur Plattform werden Vorhaben gesucht, die mit digitalen Lösungen den großen Herausforderungen unserer Zeit begegnen. Wenn Digitale Vorhaben in der Verbindung zu Gesundheit, Bildung, Nachbarschaftshilfe, Sicherheit, Humanitäre Hilfe, Umweltschutz, Tierschutz etc. für Sie ein Thema sind – informieren Sie sich über den Call!
 
Der Call ist vom 31. Mai bis zum 30. August 2019 offen und wendet sich an schon gegründete, bis zu 5 Jahre alte kleine und mittlere Unternehmen!


Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an

  • bereits gegründete, kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Einganges des Förderansuchens bei der aws weniger als fünf Jahre bestehen.
  • Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt des Einganges des Förderansuchens bei der aws schon gegründet sein (Unternehmereigenschaft nach § 1 UGB).
  • Förderungsfähige Unternehmen können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen gründen.

Finanzierbare Vorhaben/Projekte

  • Es muss sich um eine von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmern selbst entwickelte digitale Prozess-, digitale Dienstleistungs- oder digitale Produktinnovation handeln.
  • Es müssen existierende und zu überwindende technologische, organisatorische oder wirtschaftliche Risiken vorliegen.
  • Eine hohe Umsetzungschance muss aus dem Geschäftsplan, der integralen Planung und der Planrechung/dem Finanzplan erkennbar sein.
  • Eine dargestellte Kommerzialisierungschance und dargestelltes Marktpotential müssen plausibel sein.
  • Es muss hohes Engagement und Risikobereitschaft der Gründerinnen und Gründer bzw. Unternehmen erkennbar sein: dazu muss mindesten eine Person Vollzeit über den kompletten Projektzeitraum an dem Projekt arbeiten. 
  • Das Vorhaben muss ein Digitalisierungsvorhaben sein UND den Bezugsrahmen SDGs aufweisen.
  • Das Vorhaben muss eine positive Wirkung auf eines oder mehrere der 17 SDGs nachvollziehbar darstellen können.

Finanzierungsvolumen
Bis zu EUR 200.000,- Zuschuss. Zuschüsse unter EUR 100.000,- können aus formalen Gründen nicht vergeben werden. Mindestens 10 % der förderfähigen Kosten sind durch die Fördernehmerin bzw. den Fördernehmer selbst zu tragen und nachzuweisen.

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