aws Kreativwirtschaftsscheck 2017
Innovativ sein zahlt sich aus! Besonders dann, wenn Sie Leistungen von Betrieben der Kreativwirtschaft in Anspruch nehmen – für die Entwicklung, für die Umsetzung oder für die Vermarktung Ihrer innovativen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.
Gefördert wird mit dem aws Kreativwirtschaftsscheck (KWS) die Inanspruchnahme von kreativwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem Zuschuss von bis zu max. EUR 5.000,00. Die kreativwirtschaftlichen Leistungen können dabei aus den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft oder Kunstmarkt kommen.
Für den Kreativwirtschaftsscheck 2017 steht ein Förderungsbudget von EUR 1,5 Mio. zur Verfügung.
Um das unumgängliche „Windhundrennen“ bei einem knappen Förderungsbudget bei gleichzeitig hoher Nachfrage zu entschärfen, wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Wirtschaftsministerium, eine neue Art der Reihung der Anträge entwickelt, die nun das vierte Mal zur Anwendung gelangt:
Innerhalb eines definierten Einreichzeitraums (Samstag, 1. Juli 2017, 8.00 Uhr - Donnerstag, 7. September 2017, 17.00 Uhr) können über den aws Fördermanager Anträge eingereicht werden.
Es ist max. ein Antrag pro Einreicherin bzw. Einreicher erlaubt - sollte eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller mehrere Anträge in derselben Ausschreibungsrunde einreichen, so wird keiner der Anträge im Ziehungsverfahren berücksichtigt, d.h. bereits im Vorfeld ausgeschlossen.
Werden innerhalb dieses Zeitraums mehr vollständige Anträge eingebracht als Budgetmittel zur Verfügung stehen (wovon auszugehen ist), kommt ein zweistufiges Auswahlverfahren zur Anwendung:
1. Mittels eines notariell durchgeführten Ziehungsverfahrens erfolgt per Zufallsprinzip eine Reihung der Anträge.
2. Die Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der notariellen Ziehung auf Richtlinienkonformität geprüft und entsprechende Förderungszu- oder -absagen erteilt.
D.h., die Reihenfolge der Bearbeitung der eingegangenen Anträge wird durch die notariell durchgeführte Zufallsziehung bestimmt, was eine höhere Verteilungsgerechtigkeit bewirkt.
Einreichungen sind ausschließlich über den aws Fördermanager möglich: foerdermanager.awsg.at
