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aws Kreativwirtschaftscheck - einreichen bis 12.12.

Innovativ sein zahlt sich aus!
Besonders dann, wenn Leistungen von Betrieben der Kreativwirtschaft in Anspruch genommen werden – für die Entwicklung, für die Umsetzung oder für die Vermarktung Deiner innovativen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.

Der aws Kreativwirtschaftsscheck ermöglicht die Förderung durch Zuschuss. Gefördert wird die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen im Rahmen eines Innovationsprojektes. Dieses Förderungsangebot richtet sich an bestehende Klein- und Mittelbetriebe (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Projektstandort in Österreich, welche VOR dem 01.07.2016 gegründet wurden.

Für die AntragstellerIn fällt bei der Antragsstellung KEIN Bearbeitungsentgelt an.

Förderbare Projekte/Kosten:

  • Kosten für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer aus der Kreativwirtschaft
  • kreativwirtschaftliche Leistungen, die den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt zuzuordnen sind

Ausgeschlossen von einer Förderung sind kreativwirtschaftliche Leistungen, die lediglich standardmäßige Adaptionen bestehender Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Marktauftritte (z. B. Homepage, Webshop) zum Inhalt haben.

Finanzierungsvolumen:

  • Zuschuss (= Prämie) bis zu EUR 5.000,00

Einreichzeitraum: 10.11.2016 08.00 Uhr bis 12.12.2016 12.00 Uhr​​​​​​​​

Auswahlverfahren 2016 mittels Ausschreibungsverfahren (Call-Prinzip)


Kontakt:

Brigitte Rosner, MBA / + 43 1 501 75 – 338 / b.rosner@awsg.at
Mag. Michael Hofegger / + 43 1 501 75 – 232 / m.hofegger@awsg.at

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