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aws Call Gründung am Land: Einreichfrist verlängert!

Mit dem aws Call „Gründung am Land“ werden gezielt Investitionsprojekte mit wirtschaftlichem Mehrwert im ländlichen Raum mit bis zu 50.000 Euro (nicht rückzahlbarer Zuschuss) unterstützt. Die Einreichfrist endet am 15. Jänner 2016 um 12:00 Uhr.

Neben den Kriterien Übereinstimmung mit dem jeweiligen Regionalkonzept und Schaffung eines regionalen wirtschaftlichen Mehrwertes für die Region, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, sollte das Projekt dem Innovationsanspruch „neu oder zumindest signifikant besser“ entsprechen. Der Call wendet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an Projekte von jungen Unternehmen (maximal fünf Jahre nach der Gründung). Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen.

Die geplanten Fristen des aws Calls

 

Start

Ende

Einreichung des
aws Calls

05. Oktober 2015
9:00 Uhr

15. Jänner 2016
12:00 Uhr

Nachfrist für
Unterlagen

1. Februar 2016

5. Februar 2016
24:00 Uhr


Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.awsg.at/GruendungamLand

Dieses Projekt wird gefördert durch AplusB Scale-up Programm des BMK und des Landes OÖ, abgewickelt durch die aws.

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