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Hilfreiche Informationen für Ihr   Start-up in der CORONA Krise

Die rasche Ausbreitung des COVID-19-Virus stellt uns alle vor unerwartete Herausforderungen. Wir versuchen unser Bestes, Ihnen hilfreiche Informationen und Kontakte für Ihr Startup und Ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen zu können.

ÜBERSICHT ÜBER WESENTLICHE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN

  1. Möglichkeiten der Finanzierung 
    • KGG UBG – Corona Bürgschaft für oö. Unternehmen
    • AWS Investitionsprämie
    • AWS Überbrückungsgarantie
    • Härtefallfonds
    • Corona-Hilfs-Fonds / Fixkostenzuschuss
    • FFG
    • CONDA HILFT
  2. Kurzarbeit
  3. Steuererleichterungen
  4. Erleichterungen betreffend Sozialversicherungs-Beiträge
  5. Erleichterungen betreffend Gesundheitskasse-Beiträge
  6. Stundung der Kammer-Grundumlage
  7. Förderungen für Projekte rund um COVID-19

 

1. MÖGLICHKEITEN DER FINANZIERUNG

 

KGG UBG – Corona-Bürgschaft für oö. Unternehmen

Mit der Corona-Bürgschaft besichert die KGG UBG bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zw. 5.000 und 100.000,00 €.

Zielgruppe: Bei AWS und ÖHT nicht förderberechtigte kleine und mittlere Unternehmen, die in der Corona-Krise zusätzliche Liquidität zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes benötigen. Auch Start-ups, bei denen noch kein Rating vorliegt, fallen in die Zielgruppe.

Verwendungszweck des Kredits: Der zu besichernde Kredit dient zur Finanzierung von laufenden Ausgaben bzw. der Liquiditätssicherung

Rahmenbedingungen / Verfahren

  • Geordnete Verhältnisse vor der Corona-Krise, gute Zukunftsaussichten, Vorliegen der Gewerbeberechtigung Mitgliedschaft in der WKOÖ
  • Keine persönlichen Sicherheiten erforderlich
  • Erforderliche Unterlagen: Ratinghistorie (2 Jahre) sowie Angabe der Ausfallswahrscheinlichkeit durch die Hausbank
  • Verfahren: Die Antragstellung erfolgt durch das Kreditinstitut, bei der ein Kontokorrent-Rahmen eingerichtet wird (Schnellverfahren mit einer Entscheidung binnen 2 Tagen möglich).

Konditionen

  • Kontokorrent-Rahmen bis Ende 2020
  • Laufzeit max. 5 Jahre mit halbjährlichen Einschränkungen
  • Optionale Umwandlung in Abstattungskredit ab 31.12.2020
  • Maximal verbürgte Kreditsumme bei der KGG bis zu € 500.000,00 €; bestehende, bereits verbürgte Kredite werden auf diese Summe angerechnet
  • Vorzeitige Rückzahlungen ohne Kündigungsprovision sind möglich
  • Es gelangt kein einmaliges Bearbeitungsentgelt zur Verrechnung.
  • Gesamte Laufzeit ist provisionsfrei
  • Zinsen in der Höhe von max 1 % p.a. werden bis Ende 2021 vom Land OÖ bezahlt.

Details finden Sie auch unter diesem Link

Investitionsprämie

 

Förderungsfähig sind materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, für die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 ein Antrag auf Investitionsprämie bei der aws gestellt wird und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.

Die Förderungshöhe beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.

Die Förderung steht für alle Unternehmen (KMU, Große Unternehmen) offen, die Untergrenze für beantragbare Investitionen beträgt € 5.000.-, die Obergrenze € 50 Mio. Dabei können auch geringwertige Wirtschaftsgüter mitberücksichtigt werden.

Im für Startups selbst aber auch für deren Kunden wahrscheinlich relevantesten Bereich der Digitalisierung mit erhöhter Förderquote können Investitionen in Hardware, Software und Technologien gefördert werden, die unter anderem eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen.
Die Einführung wie auch Verbesserung von IT - und Cybersecurity Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung fallen beispielsweise ebenfalls darunter. Client-Equipment wie Headsets, Mikrophone, Mobiltelefone, Laptops oder Bildschirme werden jedoch nur mit dem geringeren Fördersatz von 7% bezuschusst.


Die Förderung fällt nicht in den Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts, eine Kombinationen mit anderen Förderungsinstrumenten (national wie auch EU Ebene) ist daher zulässig.

Die Antragstellung für die aws Investitionsprämie kann ausschließlich auf der Online Plattform aws Fördermanager erfolgen (Förderzusagen können erst nach der erforderlichen Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung erfolgen, die wir kurzfristig erwarten).


Weiterführende Informationen unter: www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/

AWS Überbrückungsgarantie

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

Details finden Sie hier.

Variante 1: Kredithöhe: bis insgesamt 500.000,- Euro

  • Garantiequote 100 %
  • Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren ein max. 0,00 % p.a. tilgungsfrei bis 1.1.2021
  • aws Garantieentgelt: keines
  • Update 17.07.2020: Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. 10 Mio. Euro Umsatz oder 10 Mio. Euro Bilanzsumme) aufgehoben.
  • Besonderheit: kann mit Basis-Variante, Garantiequote 90 % kombiniert werden.

Variante 2: Kredithöhe: bis zu 27,7 Mio. Euro

  • Garantiequote: 90 %
  • Zinssatzobergrenze: 1 %  p.a. fix
  • aws Garantieentgelt: 0,25 – 1 % (lt. temporären EU-beihilfenrechtlichen Bedingungen)
  • Update 17.07.2020: Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. 10 Mio. Euro Umsatz oder 10 Mio. Euro Bilanzsumme) aufgehoben.
  • Besonderheit: kann mit Kleinkredit-Variante, Garantiequote 100 % kombiniert werden.

Variante 3: Kredithöhe: bis zu 1,5 Mio. Euro

  • (bisher angebotenes Garantiemodell)
  • Garantiquote 80 %
  • Zinssatzobergrenze: keine
  • aws Garantieentgelt: keines
  • Ausnahme: Unternehmen für die Reorganisationsbedarf (URG-Kriterien) vorliegt und/oder für die ein Insolvenztatbestand vorliegt, sind nicht garantiefähig
  • Voraussetzung: Ausreichender de-Minimis-Rahmen ist verfügbar (13,33% des Kredit-Betrags sind de minimis relevant)

Antragstellung
Anträge können nur über Banken eingereicht werden. Einlangende, vollständige Garantieanträge werden in einem Schnellverfahren genehmigt.

aws Hotline Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500, coronagarantie@aws.at

HÄRTEFALLFONDS

Der Härtefallfonds wird abgewickelt durch die Wirtschaftskammer Österreich im Auftrag des Bundes.

  • Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Krise
  • Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von entgangenem Nettoeinkommen aus Einkünften aus selbständiger Arbeit und/oder aus Gewerbebetrieb

Neuerung Oktober 2020: Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten. Nun kann für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden.  

Wer kann eine Förderung beantragen:

  • Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer (die weniger als 10 MA beschäftigen), als erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, Neue Selbständige, Freie Dienstnehmer u. Freie Berufe

Wesentliche Voraussetzungen (Auszug):

  • Wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch die Corona Krise: liegt vor, wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, im Betrachtungszeitraum zumindest überwiegend ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot bestand, Umsatzeinbruch von mind. 50%
  • Unternehmen darf vor der COVID-19-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Verordnung (EU) 651/2014 gewesen sein
  • Es wurden keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften erhalten, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Ausgenommen davon sind Förderungen aufgrund von Corona-Kurzarbeit und Förderungen durch den Corona-Familienhärteausgleich. Die Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt.

Wesentliche Neuerungen seit 26.4.2020 für Phase 2:

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei denen die errechnete Förderhöhe weniger als 500 Euro ergeben würde.
  • Jungunternehmer, die ab 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500 Euro beantragen.
  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.
  • COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sie werden bei der Förderhöhe ebenso berücksichtigt wie Nebeneinkünfte.
  • Bei Förderungen bis 500 Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1 mehr.

Nähere Details finden Sie unter folgendem Link.

FFG (ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT)

Die volle Funktionsfähigkeit der FFG ist sichergestellt – z.B. rasche Auszahlung der Förderraten. Details unter FFG #COVID.

CORONA HILFS-FONDS / Fixkostenzuschuss

Die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB; Single-Point of Contact ist die Hausbank.

Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden. Detaillierte Infos finden Sie unter diesem Link.

Corona Hilfsfonds: Garantien
Die Garantie der Republik deckt 90% der Kreditsumme ab. Damit werden Betriebsmittelkredite besichert. Die Obergrenze dafür sind maximal 3 Monatsumsätze oder maximal 120 Mio. Euro. Diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen erhöht werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

Corona Hilfsfonds: Zuschüsse zur Deckung der Fixkosten
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens. Der Fixkostenzuschuss ist pro Unternehmen begrenzt mit bis zu 75% der Fixkosten gestaffelt nach Umsatzeinbußen.
Mehr Infos erhalten Sie auch auf https://www.fixkostenzuschuss.at/

CONDA HILFT mit Crowdfunding

CONDA hat in Österreich mit Crowdinvesting ein Instrument geschaffen, um nötige Überbrückungsfinanzierungen so einfach wie möglich aufzunehmen.

Die aktuelle Corona-Krise stellt vor allem kleine und junge Unternehmen im operativen Geschäft vor enorme Herausforderungen. Die Initiative CONDA HILFT bietet die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um ohne großen bürokratischen Aufwand und zeitnah finanzielle Unterstützung zu bekommen.

  • Schnelle, unkomplizierte Liquidität durch KundInnen, PartnerInnen, FreundInnen
  • Zinsen und Rückzahlungen auch als Naturalleistungen (Gutscheinen)
  • Soforthilfe in Form einer Überbrückungsfinanzierung via Nachrangdarlehen
  • CONDA verzichtet komplett auf Marge

Eignung für CONDA Crowdinvesting

  • Der Unternehmenssitz ist in AT oder DE
  • Das Unternehmen ist direkt von Corona-Krise betroffen
  • Das Unternehmen ist auf Profit ausgerichtet
  • Das Unternehmen ist operativ tätig

Anfragen direkt auf www.conda-hilft.at

2. KURZARBEIT - Phase III

Ziel der Kurzarbeit ist es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und eine Sicherung der Beschäftigung in Österreich.

Die Sozialpartner haben eine Adaptierung der Corona-Kurzarbeit ausverhandelt, um eine rasche Sicherung der Betriebe und Arbeitsplätze aufgrund der bevorstehenden behördlichen Maßnahmen sicherzustellen.

Die wichtigsten Neuerungen:
Rückwirkende Antragstellung per 1. November 2020
Eine rückwirkende Antragstellung ist bis Freitag, 20. November 2020, möglich.

Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung), gilt:

  • ÖGB prüft Anträge und gibt innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung an das AMS
  • WKO gibt eine Pauschalzustimmung
  • Anträge auf rückwirkende Absenkung unter 30% Arbeitsleistung sind für alle Unternehmen möglich
  • Im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns sind 0% Arbeitsleistung möglich
  • Dadurch ist auch eine Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung zulässig.

Wirtschaftliche Begründung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung), oder Unternehmen, die die Corona-Kurzarbeit nur für den Monat November 2020 beantragen ist eine Bestätigung eines Steuerberaters udgl. nicht notwendig.
 
Lehrlinge in Kurzarbeit
Für die Zeit des Lockdowns besteht keine Ausbildungsverpflichtung.

  • Die Ersatzraten bleiben weiterhin bei 80, 85 und 90 %.
  • Die Arbeitgeber zahlen die Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeit, die Mehrkosten für die entfallenen Arbeitsstunden übernimmt weiterhin das AMS, auch die Lohnnebenkosten.
  • Die Bandbreite der Arbeitszeit beträgt regulär zwischen 30 % bis 80 % - Ausnahme siehe oben! Für besonders betroffene Betriebe kann eine höhere Reduktion der Arbeitszeit genehmigt werden. Dies hat der Arbeitgeber im Beiblatt 2 zur Sozialpartnervereinbarung zu begründen.
  • Die ausgefallenen Arbeitsstunden können künftig für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert.
  • Lehrlingen können weiterhin in die Kurzarbeit einbezogen werden, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. 50 % der Ausfallzeit sind für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen. Eine Förderung der Weiterbildungskosten wird vorgesehen werden.
  • Lohnerhöhungen (KV-Erhöhungen, Biennalsprünge) werden künftig bei der Berechnung des Entgelts während Kurzarbeit berücksichtigt.

Relevante FORMULARE, Links und Erläuterungen:

  • Detail Info zur Kurzarbeit Phase III der WKO
  • Detail Info über die Änderungen in der Sozialpartnervereinbarung für Phase III
  • Sozialpartnervereinbarung: Formular Einzelvereinbarung

 

3. STEUERERLEICHTERUNGEN

Detaillierte Infos finden Sie hier.

Das Bundesministerium Finanzen unterstützt durch

  • Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
  • Nichtfestsetzung von Nachforderungszinsen
  • Zahlungserleichterungen
  • Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen 

Formular:

  • Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (PDF)

Das Formular können Sie per Email an corona@bmf.gv.at senden oder über ihren FinanzOnline Zugang hochladen. Natürlich können die Anträge mittels der Funktionen in FinanzOnline auch direkt gestellt werden.
Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.

4. ERLEICHTERUNGEN betreffend SOZIALVERSICHERUNG-BEITRÄGE

Detaillierte Infos finden Sie hier.

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen unterstützt durch:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzen der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Formulare:

  • Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.
  • Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

5. ERLEICHTERUNGEN betreffend GESUNDHEITSKASSE–BEITRÄGE

Detaillierte Infos finden Sie hier.

Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt nur noch bis Ende September durch:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt

Benötigen Sie allerdings auf Grund der durch die aktuelle Covid-19-Situation nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation Zahlungserleichterungen, so nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit ihrer regionalen Einhebungsstelle auf. Bei Liquiditätsproblemen bieten wir für die Beitragszeiträume August, September, Oktober Zahlungserleichterungen an.

6. STUNDUNG DER GRUNDUMLAGE

Die Grundumlagen werden den Kammermitgliedern für das Jahr 2020 bis auf Weiteres nicht vorgeschrieben. Bereits erfolgte Vorschreibungen für das Jahr 2020 sind als gegenstandslos zu betrachten.

7. FÖRDERUNGEN FÜR PROJEKTE RUND UM COVID-19

 

Unterstützung durch das Land OÖ

Ergänzend zum Hilfspaket der Bundesregierung und Sozialpartner unterstützt das Land OÖ mit folgenden Maßnahmen:

  • OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe
    Unterstützungspaket für Betriebe, beantragbar ab 15. April, Abwicklung durch Land OÖ
  • OÖ. Landeshaftungen für Mittelstand und Großbetriebe
    Haftung bis 15. Mio pro Betrieb, Abwicklung durch Land OÖ (Abteilung Finanzen)
  • OÖ. Tourismus-Paket
    Zinsübernahme ÖHT Kredite bis Ende 2021, kein Antrag notwendig, Befreiung der Betriebe von Tourismusbeiträgen (Interessentenbeiträge) im Jahr 2020
  • OÖ. Arbeitsmarkt-Paket
    Aufstockung Stiftungen, Kampagne Versorgungssicherheit
  • OÖ. Start-up-Paket
    Service-Offensive "Stabilisierung Start-up“, Stundung Gründerdarlehen durch tech2b, Haftungsprodukt KGG für Start-ups (siehe oben)
  • OÖ. Digitalisierungspaket
  • OÖ. Beratungsleistungen
    60 Mitarbeiter stehen für die Beratung der Oö. Betriebe zur Verfügung

    Details finden Sie auch unter folgendem Link.

 

Unterstützung durch die Stadt Linz

Linz hat ein 11-Millionen-Euro-Hilfspakt beschlossen, um alle von der Corona-Krise betroffenen Bewohner und die Wirtschaft zu unterstützen.  

Miet- und Pachtstundungen für alle bei der Stadt bzw. der Linz-Holding eingemieteten Unternehmen, die aktuell keine oder kaum Einnahmen erzielen können, bleiben weiters bestehen.

Neu hinzu kommt ein sogenannter "Solidaritätsfonds". Er ist für alle Linzer gedacht, "die in materielle oder existenzielle Notlagen geraten sind und keinen Anspruch auf Unterstützung aus Fördertöpfen des Bundes oder Landes haben“.

Die Gründer- und Nahversorgerförderung wird auf 250.000 Euro erhöht und der Härtefonds, der vor Delogierungen schützen soll, wird auf 100.000 Euro verdoppelt.

Die meisten Maßnahmen haben vorläufige Gültigkeit oder wurden bis längstens Jahresende 2020 befristet.

Nähere Details finden Sie unter diesem Link.

WICHTIGE ANSPRECHPARTNER

 

OÖ. – KGG
OÖ. Corona-Bürgschaft für Kleinbetriebe

LAND OÖ – ABTEILUNG WIRTSCHAFT
OÖ Härtefonds für Kleinbetriebe

ÖHT
OÖ. Tourismus-Paket

WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH (WKO)
Allgemeines Portal zu Corona
FAQ - Antworten auf die häufigsten Fragen
Hotline: 0590900-4352

ARBEITSMARKTSERVICE (AMS)
Allgemeines Portal zu Corona
AMS OÖ. Kurzarbeit: kua_beantragung.oberoesterreich@ams.at

BUNDESMINISTERIUM FINANZEN (BMF)
FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen
corona@bmf.gv.at oder über Ihren FinanzOnline Zugang
Hotline: 050 233 233 zum Ortstarif, Mo-Do 07:30 - 15:30, Fr 07:30 - 12:00

ARBEITERKAMMER (AK)
Allgemeines Portal zu Corona
Hotline: 0800 22 12 00 80

SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER SELBSTÄNDIGEN (SVS)
Allgemeines Portal zu Corona
Service: svs.at/onlineservices

ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSKASSE (ÖGK)
Allgemeines Portal zu Corona
Hotline OÖ: 050766-14, office-o@oegk.at

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE (AWS)
Allgemeines Portal zur Corona
aws Hotline Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500, coronagarantie@aws.at


FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT (FFG)
https://www.ffg.at/foerderservice
Hotline: 05-7755-0, foerderservice@ffg.at


CONDA HILFT
Anfragen auf www.conda-hilft.at


COFAG
https://www.fixkostenzuschuss.at/
Hotline: +43 1 890 78 00 - 11

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23/04/2021